Beratung zur elektronischen Verarbeitung der Vorgänge Ihrer Gremien
Nutzen Sie diese Chance der Weiterbildung und gehen Sie auf Nummer sicher!!
Im Umgang mit personenbezogenen Daten und/oder Informationen, die einem bestimmten
Schutzbedarf unterliegen, haben Betriebs- und Personalräte tagtäglich zu tun. Die Schwierigkeit
dabei gesetzliche Vorgaben vollumfänglich zu beachten, wird im Zuge der Digitalisierung mehr und
mehr schwieriger.
Pflichten zur Verschwiegenheit nach den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und
der Personalvertretungsgesetze der Länder und des Bundes (BPersVG, LPersVG), aber auch der neuen EU-
Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) fordern immer mehr Aufmerksamkeit durch die Mitglieder und Gremien der
Personalvertretungen.
Nichtzuletzt wird die Wichtigkeit des Schutzes dieser Informationen dahingegen unterstrichen, dass
bei Verstößen u. U. das Strafgesetzbuch in den Paragraphen § 203 "Berufs- und Privatgeheimnis" und § 353b
"Amts- und Betriebsgeheimnis" bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge zum tragen kommt.
Die genannten Punkte verdeutlichen die Notwendigkeit einer durchdachten Verarbeitung und Speicherung
schutzbedürftiger Daten der gewählten Personalvertretungsgremien.
Zur Vermeidung der geschilderten Problematik bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, Schulung und
Einweisung Ihres Gremiums. Verbunden mit der Analyse Ihrer digitalen Umgebung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen
ein umsetzbares, kostengüstiges Lösungskonzept.
Schulungen bzw. Einweisungen Ihres Gremiums und Ihrer Geschäftsstelle führen wir bei Ihnen vor Ort durch.